Allgemeine Geschäftsbedingungen


Das Studienjahr beginnt Mitte September und endet zu den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

 

Anmeldung:

  1. Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online, schriftlich mit Hilfe des Anmeldeformulars oder vor Ort bei der
    Vhs zu erfolgen. Anmeldungen werden ausschließlich von der Vhs-Geschäftsstelle entgegengenommen. Teilnehmende von Fortsetzungskursen müssen sich ebenfalls auf diese Weise neu anmelden.

2.     Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich!

3.     Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf
        der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.

4.     Eine Anmeldung gilt als angenommen, sobald sie von der Vhs bestätigt wurde. Auch eine mündliche Zusage gilt als Bestätigung.

5.     Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmer*in die Entgeltordnung der Vhs an. Sie ist in der Geschäftsstelle einzusehen.

 

Teilnahmeentgelt:

1.    Das Teilnahmeentgelt ist vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Barzahlung (keine Kartenzahlung) ist nur im Vhs-Büro möglich.
       Gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) wird das Entgelt abgebucht.

2.     Die Anmeldebestätigung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.


Bankverbindung:

      Vhs Eutin/Malente: Empfänger: Stadtkasse Eutin

      IBAN: DE23 2135 2240 0000 0130 29

      BIC: NOLADE21HOL bei der Sparkasse Holstein     

Bitte geben Sie bei einer Überweisung immer den Namen der/des Teilnehmenden und die Kursnummer an!

    

Zustandekommen der Veranstaltungen

Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen die erforderliche Mindestzahl bis eine Woche vor dem
erstenTermin nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, werden die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig rückerstattet.

Ermäßigungen:

Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen,
ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder
dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt.
Für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises
10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die Vhs-Leitung. Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen
öffentlichen Stellen gefördert wird; keine Ermäßigung wird bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten
Kursen sowie auf (Lehr-) Materialien und Lebensmittel gewährt.

Stornierung einer Anmeldung:

1.     Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am dritten Werktag vor Veranstaltungsbeginn dem Vhs-Büro bekannt
        gegeben werden. Abmeldungen bei den Kursleiter*innen sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt
        ebenfalls nicht als Abmeldung!

2.     Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss
        die Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte
        Rücktrittsbedingungen.

3.     Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung
        wird das volle Entgelt fällig.

4.     Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus zwingenden Gründen
        (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a.)
        anteilig berechnet werden.

5.     Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.


Entgelterstattung:

1.     Das volle Entgelt wird rückerstattet:

        - bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist

        - wenn ein Kurs seitens der Vhs abgesagt wurde.

2.     Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des/r Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt
        weniger als 10,00 Euro wird es in der Regel dem Kundenkonto des/r Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

 

Übersicht über Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen:

Veranstaltungstyp

Eingang der Abmeldung bei der Vhs

 

Sprachkurse mit mehr als 4 Kursterminen

 

- bis 1 Tag vor Beginn des
  2. Kurstermins kostenfrei

- nach dem 2. Kurstermin
  volles Teilnahmeentgelt

Sprachkurse mit weniger als 4 Kursterminen

- bis 3 Werktage vor Kursbeginn
  kostenfrei

- 2 bis 1 Werktage vor Kursbeginn
  50 % des Teilnahmeentgelts

- am Kursbeginntag volles
  Teilnahmeentgelt

 

Bewegungskurse

- bis 3 Werktage vor Kursbeginn
  kostenfrei

- 2 bis 1 Werktage vor Kursbeginn
  50 % des Teilnahmeentgelts

- am Kursbeginntag volles 
  Teilnahmeentgelt

 

Bildungsurlaubs-veranstaltungen

- bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei

- 13 bis 1 Tag vor Kursbeginn 50%         
  des Teilnahmeentgelts

- am Kursbeginntag volles
  Teilnahmeentgelt

 

Kochkurse

- bis 6 Werktage vor Kursbeginn 
  kostenfrei

- 5 bis 1 Werktage vor Kursbeginn
  50 % des Teilnahmeentgelts

- am Kursbeginntag volles
  Teilnahmeentgelt

 

Goldschmiedekurse

Kosmetikkurse

Stand-up-Paddlingkurse

- bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei

- 13 bis 1 Tag vor Kursbeginn 50%
  des Teilnahmeentgelts

- am Kursbeginntag volles
  Teilnahmeentgelt

 

Studienreisen

 

- laut entsprechender Vereinbarung