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Service
Weiter mit Bildung! Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung
1. Auswahl
Sie wählen aus unserem Programm eine Weiterbildungsveranstaltung
aus. Sie fragen in der Geschäftsstelle nach einem freien Platz und der
Anerkennung als Bildungsurlaub. Oder Sie überprüfen die Anerkennung
auf der Seite des Landes: Schleswig-Holstein.de. Hier finden Sie unter
Landesregierung / Themen / Bildung & Hochschulen / Bildungsfreistellung –
Bildungsurlaub die Datenbank Bildungsfreistellung.
2. Gespräch mit dem Arbeitgeber
Sie informieren Ihren Arbeitgeber möglichst früh über Ihre geplante Teilnahme an
der Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her.
Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahme-
absicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die
Anerkennung vorzulegen.
3. Buchung
Sie melden sich verbindlich zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an. Die Vhs
stellt eine Anmeldebestätigung aus, die als Nachweis für die Anerkennung dient.
Diese reichen Sie Ihrem Arbeitgeber ein.
4. Teilnahme
Sie schließen die Weiterbildung erfolgreich ab und erhalten von der Vhs eine
Teilnahmebescheinigung.
5. Teilnahmebescheinigung
Nach der Weiterbildung reichen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung
Bildungsurlaub Häufig gestellte Fragen:
ein.
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012 hat die
Weiterbildung in Schleswig-Holstein eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Es
besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung.
Die Vhs Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse
mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in
Schleswig-Holstein haben, haben einen Freistellungsanspruch.
Wie viele Tage?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht
werden, d. h. 5 Arbeitstage. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger
als 5 Arbeitstagen gearbeitet wird.
Wer übernimmt die Kosten?
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung
fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. zahlt
in der Regel die/der Arbeitnehmer*in.
Wie kann ich mich abmelden?
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens 14 Tage vor
Beginn schriftlich in der Vhs vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 Prozent -
bei einer Abmeldung am Kursbeginntag 100 Prozent - der Gebühr zu entrichten.
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Service-Nummer: 04521 793290