

Willkommen bei der Vhs Eutin
Herzlich willkommen bei der Volkshochschule Eutin! Der Frühling ist noch etwas zögerlich, aber er steht vor der Tür, die Sonne scheint länger, die Blüten und Blätter sprießen und es sind wieder mehr Menschen draußen zu sehen.
Wir haben auch wieder neue Kurse im Programm - entdecken Sie unser buntes Kursangebot!
Wenn Sie Fragen haben und / oder Beratung benötigen, melden Sie sich gerne per Mail vhs(at)eutin.de oder telefonisch unter 04521 793 290
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Weiter mit Bildung!
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die Vhs Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamt*innen und Richter*innen haben einen Freistellungsanspruch.
Alle BU-Veranstaltungen sind ebenfalls offen für Teilnehmer*innen, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Weiterbildungsgesetz haben.
Wie viele Tage?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d. h. 5 Arbeitstage. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen gearbeitet wird.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. zahlt in der Regel der/die Arbeitnehmer*in.
Anmeldung:
Sie wählen aus unserem Programm eine Weiterbildungsveranstaltung aus. Sie fragen in der Geschäftsstelle nach einem freien Platz und der Anerkennung als Bildungsurlaub. Sie informieren Ihre/n Arbeitgeber*in über Ihre geplante Teilnahme an der Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem/der Arbeitgeber*in mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Sie melden sich verbindlich zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an.
Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der Vhs vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.
– | Titel | Beginn | Ort | Nr. |
---|---|---|---|---|
Systemisches Coaching - Bildungsurlaub |
Mo. 01.09.2025,
8.30 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 6 | E10612 | |
Stress- und Burnout-Prophylaxe |
Mo. 14.04.2025,
9.00 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 6 | E30181 | |
Dänisch - A1 intensiv - Bildungsurlaub |
Mo. 28.07.2025,
10.00 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 6 | E40305 | |
Taijiquan - Bildungsurlaub |
Mo. 01.09.2025,
9.00 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 3 | E30193 | |
FELDENKRAIS® - Bewusstheit durch Bewegung Einführung in die Feldenkrais |
Mo. 14.04.2025,
8.30 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 3 | E30286 | |
Spanisch Hören u Verstehen A 1.2 intensiv BU |
Mo. 28.07.2025,
8.30 Uhr |
Vhs-Haus, Raum 2 | E42211 |
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