Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Studienjahr beginnt Mitte September und endet zu den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Anmeldung:
- Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online, schriftlich mit Hilfe des Anmeldeformulars oder vor Ort bei deVhs zu erfolgen. Anmeldungen werden ausschließlich von der Vhs-Geschäftsstelle entgegengenommen. Teilnehmende von Fortsetzungskurmüssen sich ebenfalls auf diese Weise neu anmelden.
- Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.
- Eine Anmeldung gilt als angenommen, sobald sie von der Vhs bestätigt wurde. Auch eine mündliche Zusage gilt als Bestätigung.
- Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmer*in die Entgeltordnung der Vhs an. Sie ist in der Geschäftsstelle einzusehen.
Teilnahmeentgelt:
- Das Teilnahmeentgelt ist vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Barzahlung (keine Kartenzahlung) ist nur im Vhs-Büro möglich. Gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) wird das Entgelt abgebucht.
- Die Anmeldebestätigung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Bankverbindung:
Vhs Eutin/Malente: Empfänger: Stadtkasse Eutin
IBAN: DE23 2135 2240 0000 0130 29
BIC: NOLADE21HOL bei der Sparkasse Holstein
Bitte geben Sie bei einer Überweisung immer den Namen der/des Teilnehmenden und die Kursnummer an!
Zustandekommen der Veranstaltungen
Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen die erforderliche Mindestzahl bis eine Woche vor dem ersten Termin nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, werden die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig rückerstattet.
Ermäßigungen:
Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises
10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die Vhs-Leitung. Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen öffentlichen Stellen gefördert wird; keine Ermäßigung wird bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf (Lehr-) Materialien und Lebensmittel gewährt.
Stornierung einer Anmeldung:
- Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am dritten Werktag vor Veranstaltungsbeginn dem Vhs-Büro bekanngegeben werden. Abmeldungen bei den Kursleiter*innen sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!
- Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
- Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig.
- Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus zwingenden Gründen (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a.) anteilig berechnet werden.
- Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.
Entgelterstattung:
- Das volle Entgelt wird rückerstattet:
- bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist
- wenn ein Kurs seitens der Vhs abgesagt wurde. - Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des/r Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt weniger als 10,00 Euro wird es in der Regel dem Kundenkonto des/r Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
Veranstaltungstyp | Eingang der Abmeldung bei der Vhs |
Sprachkurse mit mehr als 4 Kursterminen |
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Sprachkurse mit weniger als 4 Kursterminen |
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Bewegungskurse |
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Bildungsurlaubsveranstaltungen |
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Kochkurse |
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Goldschmiedekurse Kosmetikkurse
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Studienreisen |
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Sonstige Kurse |
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2. Beispiel: Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........