Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Studienjahr beginnt Mitte September und endet zu den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Anmeldung:
- Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online, schriftlich mit Hilfe der Anmeldeformulare oder vor Ort bei der VHS zu erfolgen. Anmeldungen werden ausschließlich von der VHS-Geschäftsstelle entgegen genommen. Teilnehmende von Fortsetzungskursen müssen sich ebenfalls auf diese Weise neu anmelden.
- Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich!
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.
- Eine Anmeldung gilt als angenommen, sobald sie von der VHS registriert und bestätigt wurde. Auch eine mündliche Zusage gilt als Bestätigung.
- Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmende die Entgeltordnung der VHS an. Sie ist in der Geschäftsstelle einzusehen.
Zustandekommen der Veranstaltungen
Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor dem ersten Termin nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung daraufhin nicht durchgeführt, werden die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig rückerstattet.
Teilnahmeentgelt:
- Das Teilnahmeentgelt ist vor Kursbeginn in voller Höhe fällig.
Barzahlung ist nur im VHS-Büro möglich. Gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) wird das Entgelt abgebucht. - Die Anmeldebestätigung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt somit nicht.
Bankverbindungen:
VHS Eutin/Malente: Empfänger: Stadtkasse Eutin, IBAN: DE23 2135 2240 0000 0130 29, BIC: NOLADE21HOL bei der Sparkasse Holstein
Die jeweilige Kursnummer ist immer anzugeben.
Ermäßigungen:
- Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer und Teilnehmerinnen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Arbeitslosengeld I (SGB III) oder Arbeitslosengeld II (SGB II), Grundsicherung (SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) beziehen, wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Für Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung
Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen öffentlichen Stellen gefördert wird; ebenso wird keine Ermäßigung bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf Lehrmaterialien und Lebensmittel gewährt.
Stornierung einer Anmeldung:
1. Eine Stornierung der Anmeldung zum Kurs muss spätestens am dritten Werktag vor Veranstaltungsbeginn dem VHS-Büro bekannt gegeben werden. Abmeldungen bei den Kursleitenden sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!
2. Die Nichteinhaltung der Abmeldefrist verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Bei einer Abmeldung zu oder nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Dies gilt auch bei Fernbleiben ohne Abmeldung. Nur bei langfristiger Erkrankung kann das Entgelt gegen einen schriftlichen ärztlichen Nachweis anteilig berechnet bzw. erlassen werden.
3. Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
4. Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.
Entgelterstattung:
- Das volle Entgelt wird erstattet
- bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist
- wenn ein Kurs seitens der VHS abgesagt wurde. - Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt weniger als 10,00 Euro wird es in der Regel dem Kundenkonto es Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
Teilnahmebescheinigung:
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Zugeschickt werden sie nur gegen Rückporto bzw. frankierten Rückumschlag.