Bildungsurlaub

Veranstaltung "Systemisches Coaching Die Führungskraft als Coach - Bildungsurlaub -" (Nr. 10612) wurde in den Warenkorb gelegt.

Weiter mit Bildung!

Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die Vhs Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.

Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamt*innen und Richter*innen haben einen Freistellungsanspruch.

Alle BU-Veranstaltungen sind ebenfalls offen für Teilnehmer*innen, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Weiterbildungsgesetz haben.

Wie viele Tage?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d. h. 5 Arbeitstage. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen gearbeitet wird.

Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. zahlt in der Regel der/die Arbeitnehmer*in.

Anmeldung:
Sie wählen aus unserem Programm eine Weiterbildungsveranstaltung aus. Sie fragen in der Geschäftsstelle nach einem freien Platz und der Anerkennung als Bildungsurlaub. Sie informieren Ihre/n Arbeitgeber*in über Ihre geplante Teilnahme an der Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem/der Arbeitgeber*in mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Sie melden sich verbindlich zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an.

Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der Vhs vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.

Bildungsurlaub


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Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die Vhs Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.

Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamt*innen und Richter*innen haben einen Freistellungsanspruch.

Alle BU-Veranstaltungen sind ebenfalls offen für Teilnehmer*innen, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Weiterbildungsgesetz haben.

Wie viele Tage?
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d. h. 5 Arbeitstage. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen gearbeitet wird.

Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. zahlt in der Regel der/die Arbeitnehmer*in.

Anmeldung:
Sie wählen aus unserem Programm eine Weiterbildungsveranstaltung aus. Sie fragen in der Geschäftsstelle nach einem freien Platz und der Anerkennung als Bildungsurlaub. Sie informieren Ihre/n Arbeitgeber*in über Ihre geplante Teilnahme an der Weiterbildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem/der Arbeitgeber*in mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Sie melden sich verbindlich zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an.

Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der Vhs vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.


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