Sprachen / Bildungsurlaub
Der Weg zum Bildungsurlaub
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungs-freistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die VHS Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamten und Richter haben einen Freistellungsanspruch.
Alle Veranstaltungen sind auch offen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben.
Wie viele Tage?
Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zu "verblocken", d. h. ein entsprechend anerkanntes 14tägiges Seminar zu besuchen.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer tragen.
Anmeldung:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich. Die VHS stellt eine Anmeldebestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus.
Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungs-freistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die VHS Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamten und Richter haben einen Freistellungsanspruch.
Alle Veranstaltungen sind auch offen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben.
Wie viele Tage?
Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zu "verblocken", d. h. ein entsprechend anerkanntes 14tägiges Seminar zu besuchen.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer tragen.
Anmeldung:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich. Die VHS stellt eine Anmeldebestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus.
Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.
Bildungsurlaub
Der Weg zum Bildungsurlaub
Was bedeutet Bildungsurlaub?
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungs-freistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem "Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein" novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die VHS Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.
Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, sowie alle Landesbeamten und Richter haben einen Freistellungsanspruch.
Alle Veranstaltungen sind auch offen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben.
Wie viele Tage?
Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zu "verblocken", d. h. ein entsprechend anerkanntes 14tägiges Seminar zu besuchen.
Kosten:
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer tragen.
Anmeldung:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vorher mit. Eine Versagung ist nur aus zwingenden betrieblichen Gründen möglich. Die VHS stellt eine Anmeldebestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus.
Eingeschränktes Rücktrittsrecht:
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.
Brush up your English! Für Fortgeschrittene und Auffrischer: Stufe B1.2
- Bildungsurlaub -
Wann:
ab Mo., 28.2., 8.30 Uhr
Wo:
Vhs, Raum 9
Nr.:
B40620
Status:
Kurs abgeschlossen
Italienisch - intensiv: Stufe A1
Wann:
ab Mo., 4.4., 8.30 Uhr
Wo:
Vhs, Raum 6
Nr.:
B40900
Status:
Kurs abgeschlossen