Der Weg zum Bildungsurlaub


Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub!

In diesem Studienjahr bieten wir noch an: Tajiquan, Schwedisch, Astrid Lindgren.

Weiter mit Bildung! Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung

 

1.  Auswahl

Sie wählen aus unserem Programm eine Weiterbildungsveranstaltung (gekennzeichnet mit dem Zeichen BU) aus. Sie fragen in der Geschäftsstelle nach einem freien Platz und der Anerkennung als Bildungsurlaub. Oder Sie überprüfen die Anerkennung unter www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de.

2.  Gespräch mit dem Arbeitgeber

Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Teilnahme an der Weiter-bildung und stellen Einvernehmen über den Termin der Freistellung her. Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung muss die Teilnahmeabsicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen.

3.  Buchung

Sie melden sich verbindlich zu einer anerkannten BU-Veranstaltung an. Die VHS stellt eine Anmeldebestätigung aus, die als Nachweis für die Anerkennung dient. Diese reichen Sie Ihrem Arbeitgeber ein.

4.  Teilnahme

Sie schließen die Weiterbildung erfolgreich ab und erhalten von der VHS eine

Teilnahmebescheinigung.

5.  Teilnahmebescheinigung

Nach der Weiterbildung reichen Sie Ihrem Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung ein.

 

Häufig gestellte Fragen:

 

Was bedeutet Bildungsurlaub?

Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem „Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein“ novelliert. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Die VHS Eutin bietet solche BU-Veranstaltungen an.

Wer hat Anspruch?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschl. Auszubildenden, deren Arbeitsverhältnisse mindestens sechs Monate bestehen, und die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben, haben einen Freistellungsanspruch.

Wie viele Tage?

Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden, d. h. 5 Arbeitstage. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als 5 Arbeitstagen gearbeitet wird.

Wer übernimmt die Kosten?

Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne Minderung fortgezahlt. Die Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang, Fahrtkosten usw. zahlt in der Regel die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer.

Wie kann ich mich abmelden?

Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass eine Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, sind 50 % der Gebühr zu entrichten.


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