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Service
Zustandekommen der Veranstaltungen
Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen,
bei denen die erforderliche Mindestzahl bis eine Woche vor dem ersten
Termin nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, werden
die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig rückerstattet.
Ermäßigungen:
Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer*innen eines
Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen
Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von der Agentur für Arbeit, dem
Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird auf Antrag und nach Vorlage
des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Für Inhaber*innen der
Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage des
entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen
entscheidet die Vhs-Leitung. Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen
öffentlichen Stellen gefördert wird; keine Ermäßigung wird bei Vorträgen,
Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf (Lehr-)
Materialien und Lebensmittel gewährt.
Stornierung einer Anmeldung:
1. Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am dritten Werktag vor
Veranstaltungsbeginn dem Vhs-Büro bekannt gegeben werden. Abmeldungen bei
den Kursleiter*innen sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt
ebenfalls nicht als Abmeldung! Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen
2. Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei
Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung mindestens zwei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte
Rücktrittsbedingungen.
3. Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von
50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig.
4. Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus
zwingenden Gründen (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt
gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a.)
anteilig berechnet werden.
5. Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete
Veranstaltungen.
Entgelterstattung:
1. Das volle Entgelt wird rückerstattet:
- bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist
- wenn ein Kurs seitens der Vhs abgesagt wurde.
2. Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des/r
Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt weniger
als 10,00 Euro wird es in der Regel dem Kundenkonto des/r Teilnehmenden
gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
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