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Service

         Zustandekommen der Veranstaltungen
         Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen,
         bei denen die erforderliche Mindestzahl bis eine Woche vor dem ersten
         Termin nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, werden
         die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig rückerstattet.

         Ermäßigungen:
         Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer*innen eines
         Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen
         Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von der Agentur für Arbeit, dem
         Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird auf Antrag und nach Vorlage
         des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Für Inhaber*innen der
         Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage des
         entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen
         entscheidet die Vhs-Leitung. Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen
         öffentlichen Stellen gefördert wird; keine Ermäßigung wird bei Vorträgen,
         Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf (Lehr-)
         Materialien und Lebensmittel gewährt.

         Stornierung einer Anmeldung:
         1.   Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am dritten Werktag vor
             Veranstaltungsbeginn dem Vhs-Büro bekannt gegeben werden. Abmeldungen bei
             den Kursleiter*innen sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt
             ebenfalls nicht als Abmeldung!                                         Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen
         2.   Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei
             Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung mindestens zwei Wochen
             vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte
             Rücktrittsbedingungen.
         3.   Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von
             50 % des Entgelts. Ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig.
         4.   Bei einer Abmeldung nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Nur aus
             zwingenden Gründen (Wegzug, langfristige Erkrankung u. a.) kann das Entgelt
             gegen einen schriftlichen Nachweis (ärztl. Attest, Meldebescheinigung u. a.)
             anteilig berechnet werden.
         5.  Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete
             Veranstaltungen.

         Entgelterstattung:
         1.   Das volle Entgelt wird rückerstattet:
             - bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist
             - wenn ein Kurs seitens der Vhs abgesagt wurde.
         2.   Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des/r
             Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt weniger
             als 10,00 Euro wird es in der Regel dem Kundenkonto des/r Teilnehmenden
             gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

                              www.vhs-eutin.de                                    93
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