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Service
Übersicht über Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen
Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet zur Zahlung des
Teilnahmeentgelts. Das gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Abmeldungen sind ausnahmslos an die Geschäftsstelle zu richten. Eine
Abmeldung bei der Kursleitung oder Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht
von der Zahlungspflicht.
Veranstaltungstyp Eingang der Abmeldung bei der Vhs
Sprachkurse mit - nach dem 2. Kurstermin volles Teilnahmeentgelt
mehr als 4 - bis 1 Tag vor Beginn des 2. Kurstermins kostenfrei
Kursterminen
Sprachkurse mit - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
weniger als 4 - 1 bis 2 Werktag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
Kursterminen - mind. 3 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei
Bewegungskurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
- 1 bis 2 Werktag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
Abmeldefristen Bildungsurlaubs- - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
- mind. 3 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei
veranstaltungen
zzgl. 100 % der Materialkosten
- 1 bis 13 Tag/e vor Kursbeginn 50% des Teilnahmeentgelts
- mind. 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
zzgl. 100 % der Materialkosten
Kochkurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
zzgl. 100 % der Lebensmittelumlage
- 1 bis 5 Werktage vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
zzgl. 100 % der Lebensmittelumlage
- min. 6 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei
Goldschmiedekurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
Kosmetikkurse zzgl. 100 % der in den Kursgebühren enth. Materialkosten
- 1 bis 13 Tag/e vor Kursbeginn 50% des Teilnahmeentgelts
zzgl. 100 % der in den Kursgebühren enth. Materialkosten
- mind. 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
Studienreisen - laut entsprechender Vereinbarung mit dem Reiseunternehmen
Sonstige Kurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
- 1 bis 2 Werktag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
- bis 3 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei
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Service-Nummer: 04521 793290